Besondere Geschäftsbedingungen (AGB)
Carshift – Inhaber Marco Loch, Zeisigweg 5, 21266 Jesteburg
Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse
§1 Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese besonderen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse, die zwischen Carshift, Inhaber Marco Loch (nachfolgend „Carshift“) und Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden – unabhängig davon, ob diese Verträge online, telefonisch oder in sonstiger Weise zustande kommen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese Bedingungen gelten gleichermaßen für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
§2 Leistungsumfang und Auftragserteilung
2.1 Carshift bietet die bundesweite Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse an.
2.2 Mit Auftragserteilung bevollmächtigt der Kunde Carshift, sämtliche zur Durchführung der Überführung erforderlichen Handlungen vorzunehmen, einschließlich der Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Eine weitergehende Vollmacht ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2.3 Carshift behält sich vor, Aufträge bei offensichtlichen Sicherheitsrisiken, z. B. nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, abzulehnen oder abzubrechen.
§3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt pünktlich, vollgetankt und in einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden fahrbereiten Zustand zu übergeben.
3.2 Das Fahrzeug darf keine sicherheitsrelevanten Mängel im Sinne der StVO oder StVZO aufweisen. Carshift ist berechtigt, die Überführung abzulehnen, wenn das Fahrzeug nicht verkehrstauglich ist. Der vereinbarte Preis ist in diesem Fall dennoch zu zahlen, abzüglich nachweislich ersparter Aufwendungen.
3.3 Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die durch unzureichende Fahrzeugdokumente, technische Mängel oder unzulässige Fahrzeugzustände entstehen, sofern diese nicht durch Carshift zu vertreten sind. Dies umfasst insbesondere Bußgelder, Verwarnungen, Abschlepp- oder Bergungskosten.
3.4 Die erforderlichen Begleitpapiere (Zulassungsbescheinigung, Versicherungsnachweis etc.) sind vollständig und im Original bereitzustellen.
3.5 Ist bei Übergabe eine Wartezeit von mehr als 15 Minuten durch den Kunden verschuldet, behält sich Carshift vor, pro angefangener halber Stunde 20,00 € zu berechnen. Weitere Folgekosten (z. B. Übernachtung) trägt der Kunde ebenfalls.
3.6 Die Annahme des Fahrzeugs am Zielort muss durch den Kunden oder eine durch ihn bevollmächtigte Person erfolgen. Bei Nichtannahme können zusätzliche Kosten entstehen, z. B. für eine erneute Anfahrt oder Zwischenlagerung.
3.7 Der Kunde erklärt mit der Beauftragung, zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt zu sein.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise richten sich nach individueller Vereinbarung oder der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste von Carshift.
4.2 Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
§5 Haftung und Versicherung
5.1 Carshift haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.2 Das überführte Fahrzeug ist über den Kunden haftpflicht- und vollkaskoversichert. Carshift ist berechtigt, im Schadensfall die Polizei hinzuzuziehen und verpflichtet sich, ein vollständiges Unfallprotokoll zu erstellen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle Mitwirkungspflichten gegenüber seiner Versicherung zu erfüllen. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet Carshift nicht für daraus resultierende Schäden oder Leistungsausschlüsse.
5.4 Bei Pannen während der Überführung ist Carshift berechtigt, Pannendienste zu beauftragen. Entstehende Zusatzkosten und Verzögerungen werden dem Kunden nach Aufwand berechnet.
5.5 Carshift bemüht sich um Einhaltung vereinbarter Zeitfenster, übernimmt jedoch keine Garantie. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehr, Witterung oder ähnliche Umstände berechtigen nicht zum Schadenersatz.
5.6 Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist Carshift berechtigt, die Überführung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Fahrzeug nicht mit geeigneter Bereifung ausgestattet ist. Sämtliche Folgekosten trägt der Kunde.
§6 Kilometer- und Zeitbegrenzung
6.1 Die maximale tägliche Strecke bei Überführungen auf eigener Achse beträgt 1.000 km bzw. 12 Stunden Fahrzeit. Bei Überschreitung wird eine Übernachtungspauschale von 80,00 € pro Nacht berechnet.
§7 Mängelanzeige und Übergabeprotokoll
7.1 Bei Fahrzeugübernahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den äußerlich erkennbaren Zustand dokumentiert. Dieses ist vom Kunden oder einer bevollmächtigten Person zu unterschreiben.
7.2 Offensichtliche Mängel oder Schlechtleistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, entfallen entsprechende Gewährleistungsansprüche. Für Unternehmer gilt § 377 HGB entsprechend.
§8 Datenschutz
8.1 Carshift verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf Anfrage erhältlich.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Geschäftssitz von Carshift.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.